Beschluss zu TOP 1:
Mit dem vorgestellten Konzept für die städtebauliche Entwicklung der Fl.-Nr. 227 Gemarkung Thalmässing und des Umgriffs besteht Einverständnis. Aufbauend auf dem vorliegenden Konzept, nämlich Einfamilienhäuser an der Westseite der Fl.-Nr. 227 und Bebauung mit Mehrfamilienhäuser oder ggf. Reihenhäuser auf der übrigen Flächen, soll ein detaillierter Bebauungsplanentwurf erstellt werden und das Verfahren zum Erlass eines Bebauungsplans vorbereitet werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt